Unser Partner Michael Kaufmann wurde am 22.05.2024 vom Saarländischen Justizministerium zum Präsidenten des Saarländischen Anwaltsgerichtshofs (AGH Saarland) ernannt. Der Saarländische Anwaltsgerichtshof ist beim Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) angesiedelt und zuständig für Berufungen gegen Urteile des Anwaltsgerichts des Saarlandes. Der Anwaltsgerichtshof besteht aus zwei Senaten, die jeweils mit drei Rechtsanwälten als ehrenamtliche Richter und zwei Berufsrichtern besetzt sind. Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs sind nur noch vor dem Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs (BGH) anfechtbar. Vor den Anwaltsgerichten können Berufsrechtsverstöße von Rechtsanwälten angeklagt werden.