Schwerpunkt

Medizinrecht

Recht der ärztlichen Kooperationen

Bei der Ausgestaltung von Kooperationen unter und mit Ärzten sind regelmäßig mehrere, stets im Wandel befindliche Rechtsgebiete zu beachten, nämlich das Gesellschaftsrecht, das Vertragsarztrecht , das Berufsrecht und ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen auch das Strafrecht.

Wir beraten und vertreten insbesondere:

  • Praxis(anteils)abgeber und Praxis(anteils)übernehmer
  • Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei Gründung und Auflösung von Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Praxisgemeinschaften, medizinische Kooperationsgemeinschaften)
  • Ärzte bzw. Vertragsärzte und Krankenhäuser bei der Ausgestaltung von Honorararzt- und Teilzeitanstellungsverträgen
Michael Schreiner
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Julia Bender LL.M. Eur.
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