Schwerpunkt
Medizinrecht
Recht der ärztlichen Kooperationen
Bei der Ausgestaltung von Kooperationen unter und mit Ärzten sind regelmäßig mehrere, stets im Wandel befindliche Rechtsgebiete zu beachten, nämlich das Gesellschaftsrecht, das Vertragsarztrecht , das Berufsrecht und ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen auch das Strafrecht.
Wir beraten und vertreten insbesondere:
- Praxis(anteils)abgeber und Praxis(anteils)übernehmer
- Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei Gründung und Auflösung von Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Praxisgemeinschaften, medizinische Kooperationsgemeinschaften)
- Ärzte bzw. Vertragsärzte und Krankenhäuser bei der Ausgestaltung von Honorararzt- und Teilzeitanstellungsverträgen