Schwerpunkt
Medizinrecht
Vergütungsrecht
Wir vertreten sowohl Krankenhausträger (GoÄ, KHEntgG, DRG) als auch niedergelassene Ärzte (GoÄ, EBM, Wirtschaftlichkeitsprüfung) in allen Fragen der Vergütung. Gerne übernehmen wir auch das Inkasso und die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Daneben vertreten wir auch private und gesetzliche Krankenversicherer sowie Patienten, vor allem in Fragen der ärztlichen Abrechnung.