Schwerpunkt
Strafrecht
Arztstrafrecht
Wir vertreten Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen Strafverfahren im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung. Dazu gehören insbesondere Verfahren wegen
- angeblicher Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung oder sonstiger Delikte im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern,
- angeblichem Abrechnungsbetrug,
- angeblicher Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen.
Gerade in diesen Fällen ist die Zusammenarbeit zwischen Arzthaftungs- bzw. Medizinrechtlern und Strafrechtlern von besonderer Bedeutung.