Bilsdorfer / Schleich zur fehlerhaften Selbstanzeige

Noch gibt es sie, die Möglichkeit, mittels einer Selbstanzeige (§ 371 AO) nach einer Steuerhinterziehung straffrei auszugehen. Schon jetzt ist es jedoch keine leichte Aufgabe, eine Selbstanzeige so zu gestalten, dass sie wirksam wird und auch tatsächlich eine Strafe verhindert. Unsere Kollegen Prof. Dr. Peter Bilsdorfer und Dr. Sascha Schleich und haben sich in Heft 9 der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) mit den zivilrechtlichen Folgen einer fehlerhaften Selbstzeige durch den steuerlichen Berater befasst.