Schwerpunkt

Wirtschaft &
Unternehmen

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, sei es zu Beginn, während oder zum Ende eines Arbeitsverhältnisses. Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere

  • Individualarbeitsrecht
  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kollektivarbeitsrecht
  • Tarifrecht
  • Betriebliche Altersversorgung

Eva Mechel Fachanwältin für Arbeitsrecht

Berufsweg

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes
  • 1990 Zulassung als Rechtsanwältin beim LG Stuttgart
  • 1990-1994 Tätigkeit als Rechtsanwältin für den Verband der Druckindustrie in Baden-Württemberg
  • 1994 Zulassung als Rechtsanwältin beim LG Saarbrücken
  • 1996 Zulassung als Fachanwältin für Arbeitsrecht

Referenzen

  • "Häufig empfohlener Anwalt" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014); 
  • " ‘Top-Arbeitsrechtlerin’, Mandant" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/2012)
  • " ‘kommt schnell auf den Punkt‘, Mandant" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2012/2013)

  • Mitglied des Landesprüfungsamts für Juristen

  • Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht des Deutschen AnwaltVereins
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