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Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten. Kommunikationsprobleme und emotionale Verletzungen sind - gleichermaßen bei Gesellschafterstreitigkeiten wie im familiären Bereich - Hauptursache von Konflikten. Dies führt dazu, dass bei einem Streit häufig nicht um das eigentliche Streitthema gerungen wird, sondern um stellvertretende Positionen. Vielfach führt im Falle streitiger Auseinandersetzung vor Gericht der Sieg des Einen dazu, dass der Unterlegene sich ein neues „Betätigungsfeld“ sucht oder aber der Obsiegende wegen des Umstandes, Recht bekommen zu haben, Anlass für weitere Konflikte bietet. Denn das vor Gericht unerkannte Problem hinter dem Streit kann vor Gericht nicht gelöst werden. Ist der eigentliche emotionale Konflikt, den die Beteiligten häufig nicht einmal selbst erkennen, von ihnen jedoch selbst und für beide Seiten zufriedenstellend über Mediation gelöst, so verringert sich die Gefahr eines Folgestreits deutlich.

 

Die Anfänge der Mediation gehen in die Antike zurück. Später – zur Zeit des Westfälischen Friedens – kam das Verfahren zur Errichtung des diesem Frieden zugrundeliegenden Vertrages von 1643-1648 zur Anwendung. Auch der Friedensschluss zwischen Ägypten und Israel aufgrund des Camp David Abkommens aus dem Jahr 1978 kam durch Mediation zustande. Seit etwa den 80-er Jahren des letzten Jahrhunderts hat die Mediation in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neben der Lösung politischer Probleme können insbesondere auch Streitigkeiten im Wirtschaftsumfeld, etwa bei Gesellschafterstreitigkeiten oder im Rahmen von Großprojekten, über Mediation gelöst werden. So wurden das Verfahren um den Ausbau des Frankfurter Flughafens (1998-2000) und Flughafens Wien (2000-2005) bereits mit Erfolg über Mediationen abgeschlossen. Auch bei Konzernen wie der Fa. Motorola hat die Mediation seit 1989 als erfolgreiche Form der Konfliktlösung Eingang in den unternehmerischen Alltag erlangt. Als weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Mediationsverfahren kann ferner die Beilegung einer Streitigkeit in einer Größenordnung von umgerechnet 100 Mio. € zwischen der Hollandsche Beton Groepnv (HBG) und der Wayss & Freytag AG im Jahr 2000 aus Anlass eines Aktienkauf- und Übertragungsvertrages genannt werden.

 

Die hohe Akzeptanz einer durch Mediation gefundenen Lösung beruht darauf, dass ausschließlich die Konfliktparteien innerhalb des Prozesses an der Entwicklung der Ergebnisse beteiligt sind. Das unterscheidet die Mediation von einem gerichtlichen Verfahren oder Schiedsverfahren, an dessen Ende ein richterliches Urteil mit Gewinner und Verlierer stünde. Mediation fragt nicht nach Gewinnern, Verlierern oder Schuld. Im Mediationsprozess entstehen neue Ansätze, die unkonventionelle Lösungen beinhalten können. Die Ergebnisse einer Mediation gehen damit auch über einen herkömmlichen Kompromiss hinaus, der bei gerichtlichen Vergleichen häufig den Verfahrensabschluss bildet.

Dr. Sascha Schleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Mediator / Partner

Berufsweg

  • 1990 – 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes
  • 1995 – 1997 Referendariat im Bezirk des OLG Saarbrücken
  • 1997 – 2016 selbständiger Rechtsanwalt in Saarlouis und Saarbrücken
  • 2006 Zulassung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • 2007 Zulassung als Mediator
  • seit 2011 Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes
  • 2013 Promotion zum Dr. iur. an der Universität des Saarlandes
  • seit 2014 Gesellschafter und Dozent der Saarbrücker Baurechtstagung
  • 2017 Eintritt in die Kanzlei Kropp Haag Hübinger
  • 2019 Aufnahme in die Sozietät KHH LEGAL Kropp Haag Hübinger Rechtsanwälte

Referenzen

  • "oft empfohlener Anwalt" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024);
  • "sehr guter u. zuverlässiger Berater, faire Abrechnung, Mandant" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022)

  • Mitglied des Ausschusses "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes;
  • Stellvertretender Vorsitzender des Eintragungsausschusses der Ingenieurkammer des Saarlandes;
  • Vorsitzender des Ehrenausschusses der Architektenkammer des Saarlandes

  • Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen AnwaltVerein
  • Saarländischer Anwaltverein

  • Prozessuale Darlegung von Ansprüchen aus Bauzeitverlängerung aus Auftragnehmersicht (9. Saarbrücker Baurechtstagung, 2023)
  • Anspruchssicherung durch Streitverkündung – Anspruchsabwehr trotz Streitverkündung (9. Saarbrücker Baurechtstagung, 2023)
  • Allgemeines Vertragsrecht für den Anlagenbau mit Checklisten, ergänzende Vertragsauslegung, Grundlagen des AGB-Rechts (Inhouse-Schulung 2023)
  • Zur Rechtmäßigkeit einer Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von Mietverträgen - Vereinbarkeit mit den Regelungen der DSGVO, DStR 2023, 835 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Die Umsatzsteuer im Bau- und Architekten-/ Ingenieurrecht (8. Saarbrücker Baurechtstagung, 2022);  
  • Neueste Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architekten-/ Ingenieurrecht (8. Saarbrücker Baurechtstagung, 2022);
  • Grundlagen der Abrechnung von Architekten und Ingenieuren nach HOAI 2021 mit Berechnungsbeispiel (7. Saarbrücker Baurechtstagung, 2021); 
  • Einzelfragen zur Abrechnung nach HOAI 2021 (7. Saarbrücker Baurechtstagung, 2021);
  • Die Abrechnung des gekündigten Bauvertrages unter besonderer Berücksichtigung gekündigter Pauschalpreisverträge, Teil 1: Kündigungsvarianten nach BGB und VOB/B und deren finanzielle Folgen, Teil 2: Abrechnungsgrundsätze nach BGH und obergerichtlicher Rechtsprechung (6. Saarbrücker Baurechtstagung, 2019);
  • Aktuelle Fragestellungen aus dem Sachverständigenrecht - Befangenheit; Kürzung/Entfall des Vergütungsanspruchs; Bauteilöffnungen  (5. Saarbrücker Baurechtstagung, 2018);
  • Ausgleichsansprüche unter den Baubeteiligten I - materiellrechtliche Aspekte; Bauunternehmer und Architekten als Gesamtschuldner; Quotierung; Kostenbeteiligung des Auftraggebers; gestörter Gesamtschuldnerausgleich (5. Saarbrücker Baurechtstagung, 2018);
  • Änderungen im Bauvertragsrecht zum 01.01.2018, Inhouse-Schulungen 2018;
  • Rechtssicherer Umgang mit Korrespondenz im Angebotsstadium, Inhouse-Schulungen 2018;
  • Lückenhafte Leistungsverzeichnisse - Bausoll oder Nachtrag?, Teil 1: Auslegung von Bauverträgen im Lichte der BGH-Rechtsprechung, Teil 2: Ausgewählte Auslegungsprobleme in der Praxis (4. Saarbrücker Baurechtstagung, 2017);
  • Bauzeitverlängerung: Anspruchsgrundlagen nach BGB und VOB/B; Methodische Möglichkeiten der Berechnung der Nachtragshöhe bei gestörten Bauabläufen (3. Saarbrücker Baurechtstagung, 2016);
  • Fragestellungen aus dem Architektenrecht: Grenzen der Akquise, Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI, Bausummenüberschreitung (2. Saarbrücker Baurechtstagung, 2015)
  • Mängelrechte vor Abnahme beim BGB-Werkvertrag (1. Saarbrücker Baurechtstagung, 2014)
  • Werkvertrag und Kaufvertrag mit Montageverpflichtung – Unterschiede und Gemeinsamkeiten (1. Saarbrücker Baurechtstagung, 2014)
  • Erscheinungsformen des Scalpings und deren rechtliche Einordnung, 2013
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