Schwerpunkt

Medizinrecht

Chefarztrecht

Wir beraten und vertreten (angehende) Chefärzte und Krankenhausträger bei der Ausgestaltung von Chefarztdienstverträgen. Dabei spielen neben arbeitsrechtlichen Fragen regelmäßig auch Fragen der Vergütung (Beteiligungsvergütung bzw. Liquidationsrecht), der Mitarbeit von Vertragsärzten in der Abteilung und der Teilnahme des Chefarztes an Versorgungsformen der ambulanten Versorgung (Ermächtigung, Zulassung oder Sonderbedarfszulassung, MVZ) eine besondere Rolle.