Neue Veröffentlichungen

In der Zeitschrift „AO-Steuerberater“ (AO-StB 2021, 368) ist ein Aufsatz unserer Kollegen Prof. Dr. Peter Bilsdorfer und Michael Kaufmann mit dem Titel „Die Steuergefährdung (§ 379 AO) als Auffangtatbestand von § 370 AO“ erschienen. Der Untertitel „Wenn schon keine Strafe, dann doch ein Bußgeld“ verrät, um was es geht, nämlich die Sanktionierung eines möglichen Fehlverhaltens anstelle einer Bestrafung „nur“ mit einem Bußgeld. Wichtig zu wissen: Der Schritt aus dem Strafverfahren heraus muss nicht in jedem Fall bedeuten, dass ein Bußgeld hingenommen werden muss. Hier kommt es durchaus auf „Feinheiten“ des Einzelfalles an, auf die Bilsdorfer/Kaufmann eingehen.

Zuvor hatte bereits unser Kollege Dr. Thomas Münkel im Juris Praxisreport Versicherungsrecht (jurisPR-VersR 11/2021 Anm. 3) eine Entscheidung des LG Frankfurt (Urt. v. 06.05.2021 – 2-03 O 347/19) zum "Umfang des vom Versicherungsmakler zu berücksichtigenden Versicherungsmarktes (hier: Versicherungsvergleich im Internet)" kommentiert.