Bilsdorfer / Kaufmann zu den Folgen einer gescheiterten Selbstanzeige

Die Selbstanzeige (§ 371 AO) bietet die Chance, trotz einer vollendeten Steuerhinterziehung der Strafe noch zu entgehen. Allerdings gelingt dies nur bei Einhaltung strenger Vorgaben. Mit den Folgen einer gescheiterten Selbstanzeige befassen sich unsere Kollegen Prof. Dr. Peter Bilsdorfer und Michael Kaufmann in einem Aufsatz mit dem Titel „Die gescheiterte Selbstanzeige als Eintrittskarte für eine wirksame Selbstanzeige“ im neuesten Heft (Nr. 9/2021) der Zeitschrift Betriebsberater (BB).