Schwerpunkt

Strafrecht

Steuerstrafrecht

Die Bedeutung des Steuerstrafrechts ist in jüngster Zeit stark angestiegen. Die zahlreichen Fälle prominenter Steuerhinterzieher beweisen dies. Zudem hat die Finanzverwaltung in diesem Bereich personell stark aufgerüstet. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass manch früher unbehelligt gebliebene Steuerpflichtige heute mit einem Steuerstrafverfahren rechnen müssen. Dessen Konsequenzen werden besonders deutlich, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht und vor Ort ihre Ermittlungen vielfältiger Art durchführt. Hier droht schnell der wirtschaftliche Kollaps. Denn die Machtmittel des Fiskus sind gerade in diesem Segment sehr ausgeprägt. In diesen Situationen bieten wir unseren über die Jahre stets erweiterten Beistand an, der die Verteidigung unserer Mandanten bis hin zum Bundesgerichtshof einschließt, immer auch mit dem Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen des einzelnen Falles. Insoweit beraten wir auch, wenn der Fall noch gar kein Fall zu sein scheint, unter anderem dann, ob eine Selbstanzeige Sinn macht.
 

Michael Kaufmann Fachanwalt für Strafrecht / Partner

Berufsweg

  • Studium der Rechtswissenschaften in Trier
  • Referendariat im OLG-Bezirk Saarbrücken
  • 2000 Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die Kanzlei Kropp Haag Hübinger
  • 2004 Aufnahme in die Sozietät Kropp Haag Hübinger
  • 2006 Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht

  • Richter am Anwaltsgericht im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen AnwaltVerein
  • Saarländischer Anwaltverein

  • Mitautor des Standardwerks zum Haftpflichtrecht: Geigel, Der Haftpflichtprozess, zuletzt 28. Aufl. 2020, Verlag C.H. Beck, München;
  • Justiz und Fiskus - ein geplagter Doppelzahler?, DStR 2023, 2407 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Die Steuerverkürzung - Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Vom Sinn oder Unsinn von Sicherheitszuschlägen, DStR 2023, 814 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Abwehr von steuerlichen Nachteilen bei betrügerischen Handlungen, DStR 2023, 500 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Gravierende Folgen bei der Überprüfung von Selbstanzeigen, AO-StB 2023, 121 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung, DStR 2022, 2275 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Die Folgen einer Selbstanzeige (§ 398a AO) bei einer Steuerhinterziehung im großen Ausmaß, DStR 2022, 348 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Die oft verkannten Vorteile der Aussetzung des Steuerstrafverfahrens nach § 396 AO, AO-StB 2022, 131 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Waffenerlaubnis für Steuerfahnder?, BB 2022, 859 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Die Steuergefährdung (§ 379 AO) als Auffangtatbestand von § 370 AO?, AO-StB 2021, 368 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen – Ehepartner im Fokus strafrechtlicher und steuerlicher Sanktionen, NJW 2021, 893 (zusammen mit Peter Bilsdorfer); 
  • Die gescheiterte Selbstanzeige als Eintrittskarte für eine wirksame Selbstanzeige, BB 2021, 535 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Die „Steuerverkürzung auf Zeit“ – ein „praktisch unbekanntes Wesen“? AO-Steuerberater 2021, 137 (zusammen mit Peter Bilsdorfer);
  • Das Ansteckende an der Ansteckung – oder: Unbegrenzte Sperrwirkung bei der steuerlichen Selbstanzeige?, DStR 2020, 1030 (zusammen mit Peter Bilsdorfer)
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