Schwerpunkt

Medizinrecht

Ärztliches Berufsrecht

Die Fragen des ärztlichen Berufsrechts spielen vor allem im Bereich der ärztlichen Kooperationsformen (z. B. Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften, Zusammenarbeit mit nichtärztlichen Leistungserbringern in medizinischen Kooperationsgemeinschaften, Kickback-Zahlungen bzw. Zuweisung gegen Entgelt) eine gewichtige Rolle. Dabei bestehen regelmäßig wettbewerbsrechtliche, ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen zudem strafrechtliche und ggf. auch approbationsrechtliche Bezüge. Aber auch bei anderen Fragen wie z. B. der Weiterbildung, der Werbung, der Dokumentations- und ärztlichen Schweigepflicht findet das Berufsrecht Anwendung. Wir vertreten Ärzte in allen Verfahren bei behaupteten Berufsrechtsverstößen (Beschwerdeverfahren bei der zuständigen Ärztekammer, berufsgerichtliche Verfahren, Widerruf oder Ruhen der Approbation).

Michael Schreiner
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Julia Bender LL.M. Eur.
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