Im Bereich des Arbeitsrechts beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, sei es zu Beginn, während oder zum Ende eines Arbeitsverhältnisses. Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören insbesondere

  • Individualarbeitsrecht
  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kollektivarbeitsrecht
  • Tarifrecht
  • Betriebliche Altersversorgung