Wir beraten und vertreten sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer in allen Bereichen des Versicherungsvertragsrechts, insbesondere
im Bereich der Personenversicherung:
im Bereich der Sachversicherung:
im Bereich der Haftpflichtversicherung:
sowie im Bereich der Rechtsschutzversicherung.
Das Versicherungsrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei. Über besondere Erfahrung verfügen wir im Bereich der Personenversicherung, insbesondere im Bereich der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie im Bereich der Haftpflichtversicherung. Unsere Expertise im Versicherungsrecht kommt nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass drei unserer Anwälte, RA JR Kurt Haag, RA Dr. Thomas Münkel und RA Jens Leidinger den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ führen. RA Dr. Thomas Münkel ist zudem Mitautor des juris Praxisreports Versicherungsrecht sowie eines namhaften Kommentars zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Eine Auswahl von Entscheidungen, die wir in den letzten Jahren erstritten haben oder an denen wir beteiligt waren und die aufgrund ihrer Bedeutung in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, finden Sie hier.