Gesetzesänderungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht aufgrund der Corona-Krise

Am 27.03.2020 wurde das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es soll die Auswirkungen der Pandemie für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie für Gerichte abfedern.

Das Gesetz enthält insbesondere folgende Neuerungen: 

  • Durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht unter den im Gesetz näher geregelten Voraussetzungen soll Unternehmen, die infolge der Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder gar insolvent geworden sind, die Fortführung des Unternehmens ermöglicht bzw. erleichtert werden.
  • Die Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung von Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften soll trotz der stark eingeschränkten Versammlungsmöglichkeiten sichergestellt werden. Dabei wird erstmals auch die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften geschaffen.
  • Im Strafverfahren wird eine längere Unterbrechung der Hauptverhandlung ermöglicht, um das Platzen von Prozessen zu verhindern.
  • Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien sollen vor Kündigungen geschützt werden.
  • Verbraucher sowie Kleinstunternehmen erhalten einen Zahlungs- oder Leistungsaufschub bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen.
  • Verbraucher erhalten unter den im Gesetz näher geregelten Voraussetzungen einen Zahlungsaufschub bei Darlehensverträgen.

Der Gesetzestext ist hier aufrufbar.