Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums tritt am 01.09.2008 in Kraft

Novellierung mehrerer Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums

Das neue Gesetz (BGBl. 2008 Teil I, S. 1191 ff.) setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert. Außerdem wird der Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnungen im Rahmen von Urheberrechtsverstößen auf 100 Euro begrenzt. Ferner passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke.

Dr. Matthias Zieres