Schwerpunkt

Strafrecht

Arztstrafrecht

Wir vertreten Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen Strafverfahren im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung. Dazu gehören insbesondere Verfahren wegen

  • angeblicher Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung oder sonstiger Delikte im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern,
  • angeblichem Abrechnungsbetrug,
  • angeblicher Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen.

Gerade in diesen Fällen ist die Zusammenarbeit zwischen Arzthaftungs- bzw. Medizinrechtlern und Strafrechtlern von besonderer Bedeutung.

Michael Kaufmann
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