Schwerpunkt

Strafrecht

Steuerstrafrecht

Die Bedeutung des Steuerstrafrechts ist in jüngster Zeit stark angestiegen. Die zahlreichen Fälle prominenter Steuerhinterzieher beweisen dies. Zudem hat die Finanzverwaltung in diesem Bereich personell stark aufgerüstet. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass manch früher unbehelligt gebliebene Steuerpflichtige heute mit einem Steuerstrafverfahren rechnen müssen. Dessen Konsequenzen werden besonders deutlich, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht und vor Ort ihre Ermittlungen vielfältiger Art durchführt. Hier droht schnell der wirtschaftliche Kollaps. Denn die Machtmittel des Fiskus sind gerade in diesem Segment sehr ausgeprägt. In diesen Situationen bieten wir unseren über die Jahre stets erweiterten Beistand an, der die Verteidigung unserer Mandanten bis hin zum Bundesgerichtshof einschließt, immer auch mit dem Blick auf die steuerlichen Rahmenbedingungen des einzelnen Falles. Insoweit beraten wir auch, wenn der Fall noch gar kein Fall zu sein scheint, unter anderem dann, ob eine Selbstanzeige Sinn macht.
 

Justizrat Raimund Hübinger
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